Studieren ohne Abi

Ja, du hast richtig gelesen! An der Uni Paderborn gibt es einige Fächer, die du auch ohne klassisches Abitur (allgemeine Hochschulreife) studieren kannst. Lies dir unbedingt die Infos zu fachgebundener Hochschulreife, Fachhochschulreife und beruflicher Qualifikation durch.

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Fachhochschulreife

fachgebundene Hochschulreife

berufliche Qualifikation

Studieren mit Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife (FHR) wird durch den Abschluss eines schulischen Teils sowie eines praktischen Teils (Berufstätigkeit/Berufsausbildung/einschlägiges Praktikum) z. B. an Fachoberschulen erworben. Das Zeugnis trägt zumeist die Bezeichnung „Zeugnis der Fachhochschulreife“.

Die FHR berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. An der Universität Paderborn besteht jedoch die Möglichkeit, die Hochschul­zugangs­berechtigung für ausgewählte, zulassungsfreie Studienangebote zu erwerben:

Um die HZB zu bekommen, musste du zwei Prüfungen ablegen. Wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemein­bildung durch die erfolgreiche Prüfungsteilnahme nachgewiesen werden kann, dann kannst du bei uns durchstarten.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Der Bewerbungsprozess läuft in vier Schritten ab:

  1. Bestätigung der FHR
  2. Prüfung der Allgemeinbildung
  3. Prüfung der besonderen fachlichen Eignung
  4. Bewerbung

 

Grundsätzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginne also frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann. Achte insbesondere auf die Termine zur Prüfung der Allgemeinbildung. Für die Bestätigung der FHR solltest du etwa 7-10 Werktage einplanen.

Bevor du an den Prüfungen der besonderen fachlichen Eignung und der Allgemeinbildung teilnehmen kannst, muss das Vorliegen der Fachhochschulreife vom Studierendenservice (STS) bescheinigt werden.

  • Die Bescheinigung kannst du in unserem Bewerbungsportal PAUL beantragen. Falls du noch nicht über einen PAUL Account verfügst, musst du dir zunächst ein Benutzerkonto anlegen.
  • Nachdem du dich in PAUL angemeldet hast, findest du den Antrag im Menü > Bewerbung und Einschreibung > Anträge zur Prüfung des Hochschulzugangs.
  • Die benötigten Nachweise sind im Antrag aufgeführt.
  • Das STS prüft die eingereichten Unterlagen und stellt im Anschluss in PAUL unter „Meine Dokumente“ eine Bescheinigung zur Vorlage bei den prüfenden Stellen aus.

Ohne die Bescheinigung können die notwendigen Prüfungen nicht abgelegt werden. 

Wichtig: Die Bestätigung des Abschlusses durch das STS kann bis zu zwei Wochen dauern.

Prüfung der Allgemeinbildung:

Die Allgemeinbildung auf Hochschulniveau wird durch Zugangsklausuren in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgewiesen.
Die Vorbereitung auf die Zugangsklausuren erfolgt im Selbststudium und wird durch Kurse bzw. Kursmaterialien in den drei Fächern begleitet. Die Nutzung der Vorbereitungsangebote ist nicht Voraussetzung für Zugangsklausuren, wird aber dringend empfohlen. Der Umfang der Vorbereitung beträgt in jedem Fach ca. 60 Stunden (à 45 Minuten). Die mittlere Arbeitsbelastung der Teilnehmer beträgt ca. 120 Stunden.

Eine Förderung der Kurse nach BAföG ist möglich. Näheres erfährst du bei der Förderungsabteilung des Studierendenwerks.

Ausführliche Informationen zu den Fristen und zum Nachweis der Allgemeinbildung findest du hier.

Prüfung der besonderen fachlichen Eignung:

Die Zuständigkeit für die Feststellung der fachlichen Eignung liegt beim zuständigen Gremium der jeweiligen Fakultät und wird durch die “Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung” für den jeweiligen Bachelorstudiengang geregelt.

Allgemein gilt, dass Studienbewerber*innen ein Bewerbungsportfolio mit dem Fachhochschulreifezeugnis, der Bescheinigung über das Vorliegen der Fachhochschulreife des Studierendenservice und einem Text, der zu folgenden Punkten Stellung nimmt, einreichen:

  1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zu dem Angebot in dem angestrebten Studiengang an der Universität Paderborn,
  3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

 

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerber*innen einen Bescheid über die Entscheidung des Feststellungsgremiums.

Hier findest du Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen zu den jeweiligen Studiengängen:

Wenn du die Bescheinigungen der beiden bestandenen Prüfungen hast, ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchzuführen.

Studieren mit Fach­abi

Die Fachhochschulreife („Fachabi“) wird durch den Abschluss eines schulischen Teils sowie eines praktischen Teils (Berufstätigkeit/ Berufsausbildung/ einschlägiges Praktikum) z. B. an Fachober­schulen erworben. Das Zeugnis trägt zumeist die Bezeichnung „Zeugnis der Fachhochschulreife“.

Mit deinem Fachabi kannst du an Fachhochschulen studieren. An der Universität Paderborn besteht jedoch die Möglichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung für ausgewählte, zulassungsfreie Studienangebote zu erwerben:

Dafür musst du zwei Prüfungen ablegen. Wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung durch die erfolgreiche Prüfungsteilnahme nachgewiesen werden kann, dann kannst du bei uns durchstarten.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Der Bewerbungsprozess läuft in vier Schritten ab (s.u.). Grundsätzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginne also frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann. Beachte insbesondere die Termine zur Prüfung der Allgemeinbildung. Für die Bestätigung der Fachhochschulreife solltest du in etwa sieben bis zehn Werktage berechnen.

Bevor du an den Prüfungen der besonderen fachlichen Eignung und der Allgemeinbildung teilnehmen kannst, muss das Vorliegen der Fachhochschulreife vom Studierendenservice (STS) bescheinigt werden.

  • Die Bescheinigung kannst du in unserem Bewerbungsportal PAUL beantragen. Falls du noch nicht über einen PAUL Account verfügst, musst du dir zunächst ein Benutzerkonto anlegen.
  • Nachdem du dich in PAUL angemeldet hast, findest du den Antrag im Menü > Bewerbung und Einschreibung > Anträge zur Prüfung des Hochschulzugangs.
  • Die benötigten Nachweise sind im Antrag aufgeführt.
  • Das STS prüft die eingereichten Unterlagen und stellt im Anschluss in PAUL unter „Meine Dokumente“ eine Bescheinigung zur Vorlage bei den prüfenden Stellen aus.

Ohne die Bescheinigung können die notwendigen Prüfungen nicht abgelegt werden. 

Wichtig: Die Bestätigung des Abschlusses durch das STS kann bis zu zwei Wochen dauern.

Prüfung der Allgemeinbildung:

Die Allgemeinbildung auf Hochschulniveau wird durch Zugangsklausuren in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgewiesen.
Die Vorbereitung auf die Zugangsklausuren erfolgt im Selbststudium und wird durch Kurse bzw. Kursmaterialien in den drei Fächern begleitet. Die Nutzung der Vorbereitungsangebote ist nicht Voraussetzung für Zugangsklausuren, wird aber dringend empfohlen. Der Umfang der Vorbereitung beträgt in jedem Fach ca. 60 Stunden (à 45 Minuten).  Ausführliche Informationen zu den Fristen und zum Nachweis der Allgemeinbildung findest du hier.

Prüfung der besonderen fachlichen Eignung:

Die Zuständigkeit für die Feststellung der fachlichen Eignung liegt beim zuständigen Gremium der jeweiligen Fakultät.

Allgemein gilt, dass Studienbewerber*innen ein Bewerbungsportfolio mit dem Fachhochschul­reifezeugnis, der Bescheinigung über das Vorliegen der Fachhochschulreife des Studierendenservice und einem Text, der zu folgenden Punkten Stellung nimmt, einreichen:

  1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zu dem Angebot in dem angestrebten Studiengang an der Universität Paderborn,
  3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

 

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerberinnen und Bewerber einen Bescheid über die Entscheidung des Feststellungsgremiums.

Wenn du die Bescheinigungen der beiden bestandenen Prüfungen hast, ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchzuführen.

Studieren mit fach­gebundener Hochschul­reife

Die fachgebundene Hochschulreife unterscheidet sich von der allgemeinen Hochschulreife im Wesentlichen durch die namensgebende Fachbindung und durch die erforderlichen Sprachkenntnisse. Der Abschluss ist nicht gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife.

Die fgHR kannst du z. B. an Beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen erlangen. Sie berechtigt zum Studium von bestimmten (an den schulischen Fachrichtungen orientierten) Studiengängen an Fachhochschulen und Universitäten. Die Studiengänge/Fächer, die aufgrund der schulischen Fachrichtung studiert werden können, sind i. d. R. auf dem Zeugnis vermerkt. In NRW trägt das entsprechende Abschlusszeugnis die Überschrift „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife“.

Liegt bei dir die fgHR vor und ist die Fachbindung zum gewünschten Studiengang deinem Zeugnis zu entnehmen, gilt für dich der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.

Studieren mit fachgebundener Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife unterscheidet sich von der allgemeinen Hochschulreife im Wesentlichen durch die namensgebende Fachbindung und durch die erforderlichen Sprachkenntnisse. Der Abschluss ist nicht gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife.

Die fgHR kannst du z. B. an Beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen erlangen. Sie berechtigt zum Studium von bestimmten (an den schulischen Fachrichtungen orientierten) Studiengängen an Fachhochschulen und Universitäten. Die Studiengänge/Fächer, die aufgrund der schulischen Fachrichtung studiert werden können, sind i. d. R. auf dem Zeugnis vermerkt. In NRW trägt das entsprechende Abschlusszeugnis die Überschrift „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife“.

Liegt bei dir die fgHR vor und ist die Fachbindung zum gewünschten Studiengang deinem Zeugnis zu entnehmen, gilt für dich der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.

Studieren mit beruflicher Qualifikation

Beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife haben gemäß Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung (BBHZVO) die Möglichkeit des Hochschulzugangs für Bachelorstudiengänge.

Welche Zugangsmöglichkeiten und -voraussetzungen gibt es?

Für Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung ist ein Meisterbrief im Handwerk oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt IHK) die Voraussetzung.

Diese Gruppe ist zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Fortbildungsabschluss ausnahmsweise ohne vorherige Berufsausbildung erworben werden durfte.

Bitte beachte dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Die Gruppe der fachtreuen Bewerber*innen ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entspricht. In den Fällen eines Lehramtsstudiums oder des Zwei-Fach-Bachelors muss die Fachtreue für jedes Studienfach vorliegen. Gegebenenfalls muss in dem Fach, das nicht der Berufsausbildung entspricht, ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung absolviert werden (s. u.).

Voraussetzung ist der Abschluss einer mindestens 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige berufliche Vollzeittätigkeit im Ausbildungsberuf (oder einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf).

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob die Ausbildung anerkannt ist, kann z. B. hier geprüft werden.
  • Für Stipendiat*innen des Aufstiegs­stipendien­programmes des Bundes sind zwei Jahre berufliche Tätigkeit ausreichend.
  • Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung wird als berufliche Tätigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung wird als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Bitte beachte dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Die Gruppe der sonstigen Bewerber*innen ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich nicht entspricht, sofern
  • für Studiengänge/ Fächer mit Zulassungs­beschränkung eine Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
  • für Studiengänge/ Fächer ohne Zulassungs­beschränkung eine Zugangsprüfung ODER ein zweisemestriges Probestudium erfolgreich absolviert wurde

und die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Abschluss einer mindestens 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung und mindestens 3-jährige berufliche Vollzeittätigkeit.

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob die Ausbildung anerkannt ist, kann z. B. hier geprüft werden.
  • Für Stipendiat*innen des Aufstiegs­stipendien­programmes des Bundes sind zwei Jahre berufliche Tätigkeit ausreichend.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung wird als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Dennoch ist der unten beschriebene Prozess zu beachten, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginne also frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann.

Wir empfehlen außerdem zusätzlich ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung. Die ZSB informiert über Zugangsvoraussetzungen, Studienmöglichkeiten und Unterstützungs­angebote.

Der Zugang zum Studium als beruflich Qualifizierte*r (für alle Gruppen!) ist nur möglich, wenn der Antrag „STS Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte“ mit allen erforderlichen Nachweisen (hierzu gehört auch ein Nachweis über die Durchführung des verpflichtenden Beratungsgesprächs) fristgerecht über das Onlineportal PAUL gestellt wird.

Wie erfahre ich, welche Nachweise erforderlich sind und wie stelle ich den Antrag?

  1. Wenn du noch nicht bei PAUL angemeldet bist, musst du zuerst ein Benutzerkonto anlegen.
  2. In PAUL findest du dann den Antrag im Menü > Bewerbung und Einschreibung > Anträge zur Prüfung des Hochschulzugangs.
  3. Im Antrag sind alle erforderlichen Nachweise aufgeführt. Wichtig: Prüfe die geforderten Nachweise frühzeitig!
    Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die notwendigen Nachweise einzuholen. Insbesondere ist vor dem Absenden des Antrags ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem*der zuständigen Fachberater*in der Fakultät durchzuführen, welches rechtzeitig vereinbart werden muss. Im Beratungsgespräch wird das fachliche und methodische Vorwissen ermittelt. Das Gespräch informiert auch über Möglichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studienerfolgsprognose. Die zuständigen Fachberater*innen kannst du über das Studienangebot im jeweiligen Studiengang/Fach unter Kontakt/Anlaufstellen (Fachbezogene Fragen) nachschauen.
  4. Antrag ausfüllen, Nachweise hochladen und fristgerecht abschicken. Noch Fragen? Kontaktier uns gerne.

Bis wann muss ich den vollständigen Antrag abschicken?

Die Ausschlussfristen für das Abschicken des vollständigen Antrags findest du hier.

Was passiert nach dem Abschicken des Antrags?

Nach Prüfung des Antrags erhältst du per E-Mail den entsprechenden Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids, enthält dieser Informationen zum weiteren Vorgehen.

Ob du eine Prüfung ablegen musst, wird dir im Bescheid über deine Zugangs­voraussetzungen mitgeteilt.
Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet für die Aufnahme eines Studiums zum Wintersemester am 1. April des Jahres und für die Aufnahme eines Studiums zum Sommersemester am 1. Oktober des Vorjahres.

Achtung!

Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung liegt deutlich vor dem Ende der Frist zum Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Wenn du vermutest, in mindestens einem Fach nicht fachtreu zu sein, reiche den Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen mit genügend Vorlaufzeit ein!

Zuständig für die Termine und die Anmeldung zur Zugangsprüfung ist das Prüfungsmanagement. Zu den Prüfungsinhalten berät die Zentrale Studienberatung.

Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein zweisemestriges Probestudium möglich, das bei Erfolg fortgesetzt werden darf. Ob du ein Probestudium absolvieren kannst oder eine Zugangsprüfung ablegen musst, wird dir im Bescheid über deine Zugangsvoraussetzungen mitgeteilt.

Wenn du den Bescheid der Zugangsvoraussetzungen sowie ggf. den Nachweis der bestandenen Zugangsprüfung/en erhalten hast, kannst du den regulären Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchlaufen.

Studieren mit beruflicher Qualifikation

Beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife haben gemäß Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung (BBHZVO) die Möglichkeit des Hochschulzugangs für Bachelorstudiengänge.

Welche Zugangsmöglichkeiten und -voraussetzungen gibt es?

Für Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung ist ein Meisterbrief im Handwerk oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt IHK) die Voraussetzung.

Diese Gruppe ist zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Fortbildungsabschluss ausnahmsweise ohne vorherige Berufsausbildung erworben werden durfte.

Bitte beachte dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Die Gruppe der fachtreuen Bewerber*innen ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entspricht. In den Fällen eines Lehramtsstudiums oder des Zwei-Fach-Bachelors muss die Fachtreue für jedes Studienfach vorliegen. Gegebenenfalls muss in dem Fach, das nicht der Berufsausbildung entspricht, ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung absolviert werden (s. u.).

Voraussetzung ist der Abschluss einer mindestens 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige berufliche Vollzeittätigkeit im Ausbildungsberuf (oder einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf).

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob die Ausbildung anerkannt ist, kann z. B. hier geprüft werden.
  • Für Stipendiat*innen des Aufstiegs­stipendien­programmes des Bundes sind zwei Jahre berufliche Tätigkeit ausreichend.
  • Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung wird als berufliche Tätigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung wird als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Bitte beachte dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Die Gruppe der sonstigen Bewerber*innen ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich nicht entspricht, sofern
  • für Studiengänge/ Fächer mit Zulassungs­beschränkung eine Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
  • für Studiengänge/ Fächer ohne Zulassungs­beschränkung eine Zugangsprüfung ODER ein zweisemestriges Probestudium erfolgreich absolviert wurde

und die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Abschluss einer mindestens 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung und mindestens 3-jährige berufliche Vollzeittätigkeit.

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob die Ausbildung anerkannt ist, kann z. B. hier geprüft werden.
  • Für Stipendiat*innen des Aufstiegs­stipendien­programmes des Bundes sind zwei Jahre berufliche Tätigkeit ausreichend.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung wird als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Bitte beachte dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zusätzlich vor dem regulären Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginne also frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann.

Wir empfehlen außerdem zusätzlich ein Beratungsgespräch bei der ZSB.

Der Zugang zum Studium als beruflich Qualifizierte*r (für alle Gruppen!) ist nur möglich, wenn der Antrag „STS Prüfung der Zugangs­voraussetzungen für beruflich Qualifizierte“ mit allen erforderlichen Nachweisen (hierzu gehört auch ein Nachweis über die Durchführung des verpflichtenden Beratungs­gesprächs) fristgerecht über das Onlineportal PAUL gestellt wird.

Wie erfahre ich, welche Nachweise erforderlich sind und wie stelle ich den Antrag?

  1. Falls du noch keinen PAUL Account angelegt hast, musst du zuerst ein Benutzerkonto anlegen.
  2. Den Antrag findest du dann in PAUL im Menü > Bewerbung und Einschreibung > Anträge zur Prüfung des Hochschulzugangs.
  3. Im Antrag sind alle erforderlichen Nachweise aufgeführt. Wichtig: Prüfe die geforderten Nachweise frühzeitig! Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die notwendigen Nachweise einzuholen. Insbesondere ist vor dem Absenden des Antrags ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem*der zuständigen Fachberater*in der Fakultät durchzuführen, welches rechtzeitig vereinbart werden muss. Im Beratungs­gespräch wird das fachliche und methodische Vorwissen ermittelt. Das Gespräch informiert auch über Möglichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studien­erfolgsprognose. Die zuständigen Fachberater*innen kannst du über das Studienangebot im jeweiligen Studiengang/Fach unter Kontakt/ Anlaufstellen (Fachbezogene Fragen) nachschauen.
  4. Antrag ausfüllen, Nachweise hochladen und fristgerecht abschicken. Noch Fragen? Kontaktier uns gerne.

Bis wann muss ich den vollständigen Antrag abschicken?

Die Ausschlussfristen für das Abschicken des vollständigen Antrags findest du hier.

Was passiert nach dem Abschicken des Antrags?

Nach Prüfung des Antrags erhälst du per E-Mail den entsprechenden Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids, enthält dieser Informationen zum weiteren Vorgehen.

Ob du eine Prüfung ablegen musst, wird dir im Bescheid über deine Zugangs­voraussetzungen mitgeteilt.
Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet für die Aufnahme eines Studiums zum Wintersemester am 1. April des Jahres und für die Aufnahme eines Studiums zum Sommersemester am 1. Oktober des Vorjahres.

Achtung!

Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung liegt deutlich vor dem Ende der Frist zum Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zugangs­voraussetzungen. Wenn du vermutest, in mindestens einem Fach nicht fachtreu zu sein, reiche den Antrag auf Prüfung der Zugangs­voraussetzungen mit genügend Vorlaufzeit ein!

Zuständig für die Termine und die Anmeldung zur Zugangsprüfung ist das Prüfungsmanagement. Zu den Prüfungsinhalten berät die Zentrale Studienberatung.

Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein zweisemestriges Probestudium möglich, das bei Erfolg fortgesetzt werden darf. Ob du ein Probestudium absolvieren kannst oder eine Zugangsprüfung ablegen musst, wird dir im Bescheid über deine Zugangs­voraussetzungen mitgeteilt.

Wenn du den Bescheid der Zugangsvoraussetzungen sowie ggf. den Nachweis der bestandenen Zugangsprüfung/en erhalten hast, kannst du den regulären Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchlaufen.

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Melde dich gerne mit allen deinen Fragen bei unserer Zentralen Studienberatung!

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„Die Uni Paderborn bedeutet für mich Gemeinschaft, dass man es nicht alleine schaffen muss und Freundschaften für’s Leben knüpft.“ – Fabio, 23

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„Es gibt nicht viele Unis, die Kunst zum Sommersemester anbieten. Da war Paderborn für mich mit Abstand die beste Wahl.“ – Rijetha, 20

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„Die Uni ist familiär, das mag ich sehr – und die Aussicht vom H-Turm! Mein Lieblingsseminar ist auf jeden Fall die Event-Physik!“ – Tristan, 21

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